Grundsteuer: BVerfG berät über die Einheitswerte

Am kommenden Dienstag, den 16. Januar wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer entscheiden. 


Da das BVerfG bereits im Hinblick auf die Erbschaftssteuer und die Grunderwerbsteuer entschieden hat, dass die Einheitswerte gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen, ist davon auszugehen, dass es im Hinblick auf die Grundsteuer genauso entscheiden wird. Voraussichtlich wird das Gericht die Einheitswerte für mit der Verfassung unvereinbar erklären und dem Gesetzgeber aufgeben, innerhalb einer bestimmten Frist eine Neuregelung zu schaffen. Spannend ist jedoch, welche Frist das Gericht dem Gesetzgeber einräumen wird.

Quelle: IVD