Für eine proaktive Wohnungspolitik

Vier Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum - Bundesverfassungsgericht wird über Mietpreisbremse urteilen

Berlin, 1. Januar 2018 - Am 7. Januar beginnen CDU / CSU und SPD ihre auf nur sechs Tage beschränkten Sondierungsgespräche. Von den 15 identifizierten Themenblöcken behandelt Block 11 „Kommunen / Wohnungsbau / Mieten / ländlicher Raum“ die Wohnungspolitik.
„Ich erwarte, dass in den Sondierungsgesprächen ganz klar eine proaktive Wohnungspolitik verhandelt wird“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes. „Wir brauchen endlich einen Richtungswechsel: Weg von der Regulierung hin zu mehr Bau- und Eigentumsförderung.“ In Deutschland fehlen weiterhin 1,5 Millionen Wohnungen, Miet- und Eigentumspreise vor allem in den Ballungsgebieten steigen weiterhin. „Gegen die Preisentwicklungen am Wohnungsmarkt hilft nur eins: mehr Angebote schaffen.“

Vier Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum
Der IVD hat vier Maßnahmen identifiziert, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Diese Maßnahmen sind:

Mehr Bauland ausweisen
Mehr Baugenehmigungen erteilen
Eigentumsförderung ankurbeln (Eigenkapitalbürgschaften und Baukindergeld)
Steuerliche Belastungen beim Eigentumserwerb bremsen (Grunderwerbsteuerfreibetrag bei selbstgenutztem Ersterwerb)


„Wenn Union und SPD in ihren Gesprächen die Weichen richtig setzen, können wir die Wohnungsknappheit gemeinsam meistern“, erklärt Schick. „Noch haben wir eine Chance – diese sollten wir gemeinsam nutzen und auf keinen Fall ideologischen Grabenkämpfen opfern.“

Mietpreisbremse nicht verfassungsgemäß
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt über eine Verschärfung der Mietpreisbremse diskutiert wird“, sagt Schick mit Blick auf die Sondierungsgespräche. Bereits zwei Gerichte haben richterliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angemeldet und das Gesetz zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. „Ich habe hier großes Vertrauen in die Politik. SPD und Union werden die Gewaltenteilung respektieren und die Judikative in Ruhe urteilen lassen“, so Schick.