Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.
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Oktober
In Thüringen sind Eigentümer verpflichtet bis zum 31.12.2018 Rauchmelder nachzurüsten:in Schlafräumenin Kinderzimmernin Fluren, die als Fluchtweg dienenFür Eigentümergemeinschaften gilt:Auf der Grundlage eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15.08.2014 (Az.: 4 C 217/14), und eines Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.02.2013 (Az.: V ZR 238/11), auf welches das Landgericht Karlsruhe Bezug genommen hat, kann man zusammengefasst sagen,
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November
Auf ausreichende berufliche Qualifikation achten!Um sich vor mangelhaften Leistungen und damit einhergehenden Vermögensverlusten zu schützen, sollten Eigentümer auf die berufliche Qualifikation des Verwalters achten. Dabei sollte der Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. Der klassische Ausbildungsberuf ist dabei der Immobilienkaufmann. Auch sollte man darauf achten, dass sich der Verwalter regelmäßig fortbildet, da
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Juli
Eine Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrich BGH Urteil vom 18. Februar 2009 Akz. VIII ZR 210/08Der Bundesgerichtshofs hatte nach einer bisher vorliegenden Pressemitteilung zu entscheiden, ob eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen.Der Formularmietvertrag enthielt in
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Januar
Eigentümer/Vermieter sind gefragtGemäß der geltenden Heizkostenverordnung ist ab spätetstend 1.1.2014 der Energiebedarf für die Warmwassererwärmung messtechnisch zu erfassen. Die bisherige mathematische Ermittlung des Energiebedarf für die Warmwassererwärmung wird ab dem 1.1.2014 nicht mehr anerkannt. Eigentümer und Vermieter sind deshalb gefordert, bis zum 31.12.2013 in den Heizkreis zur Warmwassererwärmung Messeinrichtungen zu installieren (Wärmemengenzähler), andernfalls laufen sie Gefahr,
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