Tipps & Hinweise für ein gutes Miteinander im Mehrfamilienhaus
Gerade in der warmen Jahreszeit wird der Balkon für viele zur persönlichen Wohlfühloase. Ob zum Entspannen, Gärtnern oder Grillen – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Außenbereich zu nutzen. Damit das Zusammenleben im Haus harmonisch bleibt, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, was auf dem Balkon erlaubt ist – und was nicht.
✅ Pflanzen & Dekoration
Das Bepflanzen des Balkons ist grundsätzlich erlaubt. Bitte achten Sie darauf, Blumentöpfe und Pflanzkästen sicher zu befestigen, damit sie auch bei Wind oder beim Gießen nicht herunterfallen. Hängende Kübel sollten zusätzlich sturmfest gesichert sein. Beim Gießen ist zudem darauf zu achten, dass kein Wasser auf benachbarte Balkone oder die Fassade tropft.
✅ Sichtschutz
Ein Sichtschutz am Balkongeländer ist in neutralen Farben und optisch unauffällig in der Regel erlaubt. Bitte vermeiden Sie großflächige Banner, Fahnen oder auffällige Planen. Verwenden Sie wetterfeste Materialien und achten Sie auf eine ordentliche, stabile Befestigung.
✅ Grillen
Das Grillen mit Elektro- oder Gasgrills ist bei den meisten Mietverhältnissen erlaubt. Offenes Feuer (z. B. Holzkohlegrills, Feuerschalen) ist in der Regel untersagt. Auch beim Grillen mit Elektro- oder Gasgrill gilt: Bitte Rücksicht nehmen, denn Rauch und intensive Gerüche können störend für Nachbarn sein.
❌ Was ist nicht gestattet?
- Die Nutzung des Balkons als Lagerfläche (z. B. für Fahrräder, Altmöbel, Hausmüll o. Ä.) ist nicht erlaubt.
- Das Anbringen von Satellitenschüsseln außerhalb des Balkons bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Genehmigung.
- Auch das dauerhafte Trocknen von Wäsche ist je nach Hausordnung nur eingeschränkt erlaubt – bitte informieren Sie sich im Einzelfall.
🤝 Unser Hinweis:
Nicht jeder Mietvertrag und nicht jedes Haus ist gleich – bei Unsicherheiten oder Fragen rund um die Balkonnutzung stehen wir Ihnen als Immobilienverwaltung jederzeit gern zur Verfügung.