Zutritt und Kontrolle der Wohnung in der Urlaubszeit

Ein Verwalter oder Vermieter ist grundsätzlich nicht berechtigt in der Abwesenheitszeit des Mieters die Wohnung eigenmächtig zu betreten, es sei denn die Parteien haben sich auf einen sogenannten Notschlüssel verständigt. 


Alternativ sollte eine Vertrauensperson bekannt gegeben werden. Der Mieter muss für eine ausreichende Kontrolle seiner Wohnung und auch seines Briefkastens sorgen.

In der Abwesenheitszeit zugegangene Post gilt in der Regel innerhalb von drei Werktagen als zugestellt.