Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Neubauten gelten seit dem 1. Januar 2016 deutlich höhere energetische Anforderungen. Der Primärenergiebedarf eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 muss um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den bis zum Jahresende geltenden Standards für ein vergleichbares Haus.

Die Dämmung der Gebäudehülle muss 20 Prozent besser sein als bisher. Für Bauherren bedeutet die nun in Kraft getretene Verschärfung der EnEV, dass enorme Zusatzkosten für eine bessere Dämmung sowie effizientere Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik einzuplanen sind. Die Neuregelung gilt für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet haben.