Tag 3 – Mythen & Fehler bei der Bio-Entsorgung

Die größten Fehler bei der Biotonne & was wirklich stimmt!

Mit der neuen Bioabfallverordnung ab 01.05.2025 wird es ernst: Maximal 1 % Störstoffe sind künftig erlaubt – sonst kann es teuer werden.
Laut KAS Gotha (Kommunalen Abfallservice) landen aber nach wie vor zu viele falsche Dinge in der Biotonne. Was häufig schiefläuft – und wie es richtig geht 👇

🔴 5 häufige Fehlwürfe in der Biotonne:
1️⃣ Plastiktüten – auch „kompostierbare“!
2️⃣ Verpackte Essensreste
3️⃣ Windeln & Hygieneartikel
4️⃣ Katzenstreu & Tierkot
5️⃣ Glas, Metall & Gummi

Diese Stoffe gehören in den Restmüll oder Sonderentsorgung – und nicht in die Biotonne!

✅ Was hingegen erlaubt ist (lt. KAS Gotha):
🟢Obst- und Gemüsereste
🟢Speisereste, Eierschalen, Knochen
🟢Kaffeesatz & Filtertüten
🟢Küchenpapier, Haare, Federn
🟢Blumenerde, Laub, Grasschnitt
🟢Kleintiermist, Holzwolle, Sägemehl

📌 Mythencheck – Was viele denken, aber nicht stimmt:
❌ „Kompostierbare Plastiktüten sind erlaubt.“ – Falsch!
→ Diese zersetzen sich zu langsam und gelten als Fremdstoff.
❌ „Teebeutel sind problematisch.“ – Nur mit Metallklammer!
→ Klammer entfernen, dann darf er rein.
❌ „Etwas Zeitung im Biomüll ist verboten.“ – Falsch!
→ In kleinen Mengen sogar empfohlen, um Feuchtigkeit zu binden.
✅ „Milchprodukte oder Fleisch dürfen rein?“
→ Ja – laut KAS Gotha zulässig, aber nicht überall erlaubt → bitte regionale Vorgaben beachten.

💡 KAS-Tipp:
Im Sommer Küchenabfälle in Zeitungspapier einwickeln & Deckel geschlossen halten – schützt vor Maden & Geruch.
Im Winter: Tonne locker befüllen & möglichst frostfrei aufstellen, um Festfrieren zu vermeiden.