Herzlichen Glückwunsch, Luise, zur bestandenen Prüfung zur Immobilienkauffrau!Wir sind absolut begeistert und wahnsinnig stolz auf dich! Dein Einsatz, deine Leidenschaft und dein Durchhaltevermögen haben sich definitiv ausgezahlt. Du hast bewiesen, dass du eine talentierte Immobilienkauffrau bist und bereit bist, in dieser aufregenden Branche durchzustarten. Dieser Abschluss markiert den Beginn eines neuen Kapitels in deinem beruflichen
24
Mai
Wir sind sehr erfreut, dass wir seit 17.05.2023 eine Bank-Patenschaft übernehmen durften. Am vergangenen Mittwoch wurden 30 weiße „GOTHAsür-Friesenbänke“ auf dem Neumarkt in Gotha vom Gewerbeverein Gotha e.V. übergeben. Sie stehen fortan vor diversen Geschäften und Gewerbeobjekten in der Innenstadt und laden Besucher und Gäste zum Pausieren und Verweilen ein.Durch den Gewerbeverein Gotha e. V.,
2
Februar
Am 01. Februar 2023 feiert Mandy Brendel ihr 20jähriges Dienstjubiläum bei HONNEF Immobilien. Zum 01.02.2003 wechselte sie noch während ihres ersten Ausbildungsjahres zur Immobilienkauffrau von einem anderen Unternehmen zu uns.Zwei Jahre später beendete sie diese und blieb unser Firma bis heute treu. Sie engagiert sich überwiegend im Bereich Beratung und Vertrieb von Immobilien. Sie liebt
1
Februar
Sie sind auf der Suche nach einem Objekt zum Kauf und möchten sich einen ersten Eindruck verschaffen, ob das angebotene Immobilien infrage kommt – dann haben wir mit einem kleinen selbstproduzierten Videorundgang genau das Richtige für Sie. Wir möchten Ihr Interesse wecken oder auch zeiteffizient Ihnen von vornherein die Möglichkeit geben mögliche Favoriten zu kategorisieren.Bei
9
Dezember
Susann & Dirk Honnef von HONNEF Immobilien waren beide über viele Jahre in der Jugendarbeit ehren- und hauptamtlich tätig. Regelmäßig unterstützen sie mit ihrem Familienunternehmen Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich. Als im Oktober die Anfrage der Diakonie erfolgte, in diesem Jahr für die Begegnungsstätte LIORA im Augustinerkoster Gotha den Weihnachtsbaum zu stiften, war es für
5
November
Einen Hauseigentümer trifft grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Er muss nur bei besonderen Umständen Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch Schneelawinen zu verhindern. In dem verhandelten Fall hatte der Mieter vom Hauseigentümer, der gleichzeitig auch Vermieter war, Schadensersatz wegen Beschädigung seines vor dem
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