Was können wir für Vermieter tun?
- Einschätzung des erzielbaren Mietpreises
- Empfehlung zur Aufwertung Ihres Mietobjektes
- Für eine rasche Vermietung
- zur Erzielung eines guten Mietpreises
- Darstellung des Mietangebotes in Form einer Vermietungsofferte
- Vermittlung von registrierten Mietinteressenten
- Insertion in großen Immobilienportalen
- Vermietungsbesichtigung (auch ohne Ihr Mitwirken, wenn gewünscht)
- Mieterauswahl mit Mieterempfehlung
- Auf jeden Fall mit Mieterselbstauskunft
- Auf Wunsch auch mit einer Auskunftei
- Erstellung eines Mietvertrages - unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben
- Absicherung des Vertragsabschlusses
- Übergabe des Mietobjektes mit – auf Wunsch auch ohne – Ihrem Beisein
- Erstellung eines Übergabeprotokolls für Vermieter und Mieter
- Beratung zu gesetzlichen Vermieterpflichten
Auf Wunsch / nach Absprache: Übernahme der Mietverwaltung
Was kostet unsere Leistung?
- Gesetzlich vorgeschrieben ist eine max. Vermittlungsprovision
- bei Wohnungsvermietung von 2 Monatskaltmieten zzgl. MWST
- bei gewerblicher Vermietung 3 Monatskaltmieten zzgl. MWST
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei der Wohnungsvermietung muss der Vermieter allein für die Maklerprovision aufkommen.
Bei der gewerblichen Vermietung ist dies Verhandlungssache; ortsüblich beteiligen sich Vermieter und gewerblicher Mieter an der Maklerprovision.